Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Vertragsgegenstand.
Vertragsgegenstand sind Einzelsitzungen und Gruppenveranstaltungen des YUPA Schamanisches Zentrum Berlin.
Anmeldung.
Jede Person muss sich schriftlich anmelden. Mehrfache Anmeldungen derselben Person werden nicht akzeptiert. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der vollen Veranstaltungsgebühr. Mit der Anmeldung ist der Seminarplatz verbindlich reserviert. Eine Buchungsbestätigung ist Bestandteil der Rechnung. Durch die schriftliche Anmeldung oder telefonische Terminabsprachen erkennt der Teilnehmer die AGBs als Vertragsbestandteil an.

Rücktritt.
Absage von Einzelsitzungen:
Einzelsitzungen müssen im Krankheitsfall bis 24 Stunden vorher telefonisch oder schriftlich abgesagt werden, ansonsten fallen die vollen Leistungsgebühren an. Die Krankheit ist nachzuweisen.

Absage von Gruppenveranstaltungen:
Rücktritt bzw. Abmeldung von einer Veranstaltung muss schriftlich per Email erfolgen.
Bei schriftlicher Abmeldung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt die Erstattung der Veranstaltungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 20,-.
Bei schriftlicher Abmeldung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt die Erstattung der Veranstaltungsgebühr abzüglich 20 %.
Bei schriftlicher Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn erfolgt die Erstattung der Veranstaltungsgebühr abzüglich 50 %.
Bei schriftlicher Abmeldung ab 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt keinerlei Erstattung.
Bei Abbruch einer Veranstaltungsreihe besteht für das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin keine Rückzahlungspflicht der bereits entrichteten Gebühren. Im Übrigen hat der Teilnehmer die gesamten Veranstaltungsgebühren zu begleichen.

Umbuchung.
Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen, wobei  hierfür eine Gebühr von € 20,- erhoben wird.

Bezahlung.
Die Anzahlung der Veranstaltungsgebühren ist sofort nach Erhalt der Teilnahmebestätigung per Überweisung oder in bar fällig. Der Restbetrag muss, soweit nichts anderes angegeben, bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein.
Bei Einzelsitzungen sind die Gebühren zzgl. eventueller Anfahrtskosten am Ende der jeweiligen Sitzung in bar zu bezahlen.

Gebühren.
Die Höhe der Leistungsgebühren ist der aktuellen Preisliste auf unserer Webseite zu entnehmen oder beim YUPA Schamanisches Zentrum Berlin zu erfragen. Bei Hausbesuchen oder Einzelterminen außerhalb der üblichen Praxisräume des YUPA werden zusätzlich Fahrtkosten berechnet, deren Gesamthöhe vor dem Termin beim YUPA erfragt werden kann.

Leistungs- und Preisänderung.
Sollte eine Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben, nicht stattfinden, bzw. bereits ausgebucht oder unterbucht sein, werden Sie benachrichtigt und Ihnen die entrichtete Veranstaltungsgebühr vollständig zurückerstattet. Das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin behält sich vor, Veranstaltungen mit reduzierter Teilnehmerzahl zeitlich angemessen zu kürzen. Falls der Termin der Veranstaltung sich kurzfristig ändert oder aus schwerwiegenden Gründen ganz ausfällt (z.B. durch Erkrankung der Referentin) erlischt Ihre Vertragsverpflichtung. Bereits entrichtete Gebühren werden in voller Höhe erstattet. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Bei unvorhergesehener Erhöhung der Bereitstellungskosten für die Veranstaltung kann die Gebühr entsprechend erhöht werden, jedoch nicht mehr als bis zu 10 % der ursprünglichen Teilnahmegebühr.
Wildniscamps im Ausland: Hier gelten besondere AGB, die Sie im Anhang entnehmen können.

Leistungsbeschreibung.
Die Angebote des YUPA Schamanisches Zentrum Berlin sind spirituelle Bildungs- und Orientierungshilfen. Sie ersetzen keine Psychotherapie oder medizinische Maßnahmen. Es werden keine Diagnosen gestellt oder Verabreichungen empfohlen. Das YUPA m Schamanisches Zentrum Berlin macht keine Heilsversprechen und übernimmt keine Erfolgsgarantie für die vermittelten Inhalte.
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen, insbesondere an Schwitzhütten und Wildniscamps erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.

Teilnahmevoraussetzungen.
Die Teilnahme an den Angeboten des YUPA Schamanisches Zentrum Berlin ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt. Minderjährige brauchen die schriftliche Erlaubnis eines Sorgeberechtigten, es sei denn, der/die Sorgeberchtige/r ist bei der Sitzung anwesend.
Über eventuelle chronische Krankheiten, andere gesundheitliche Einschränkungen, Diätvorschriften sowie regelmäßige oder aktuelle Medikamenteneinnahme ist die Referentin rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn – bei Wildniscamps im In- und Ausland: mindestens 4 Wochen im Voraus - zu informieren.
Bei Wildniscamps im In- und Ausland ist eine durchschnittliche physische Kondition vonnöten. Das bedeutet beispielsweise, dass die Teilnehmer*in in der Lage ist, ihr Reisegepäck selber zu tragen, ihr Zelt selber aufzubauen und an leichten Camparbeiten mitzuwirken.
Bei Wildniscamps im Ausland empfehlen wir den Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung.

Regeln für die Teilnahme.
Bei Verspätung des Teilnehmers auf einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Unterrichtsunterlagen und Kursinhalte dürfen ohne Genehmigung des YUPA nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Die Benutzung von Handys sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten ist während der Veranstaltungen grundsätzlich nicht gestattet. In den Veranstaltungsräumen ist die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes zu beachten.

Anhang 1:


AGB Yupa Camps im Ausland

Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem YUPA Schamanisches Zentrum Berlin den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch sowie per E-Mail und über das Internet erfolgen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch YUPA Schamanisches Zentrum Berlin zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Der Kunde erhält bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung in verkörperter Form. Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Anmeldung des Kunden ab, liegt ein neues Angebot vor, welches durch den Kunden anzunehmen ist. YUPA Schamanisches Zentrum Berlin fühlt sich zehn Tage an das neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt in diesem Fall zustande, sofern der Kunde innerhalb der Frist die Annahme erklärt.
2. Bezahlung

Mit Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des aufgerufenen Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Ist der fällige Reisepreis bis 28 Tage vor Reiseantritt nicht beim YUPA Schamanisches Zentrum Berlin eingegangen, so wird das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin dem Kunden eine Nachfrist zur Zahlung setzen. Lässt der Kunde die Nachfrist verstreichen, ohne den Reisepreis vollständig zu begleichen, so kann das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin vom Vertrag zurücktreten. Das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin wird dann von seiner Leistungspflicht frei und kann von dem Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Nr. 4 verlangen.
3. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom YUPA Schamanisches Zentrum Berlin wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde ist sofort nach Kenntnis über Leistungsänderungen zu informieren. Die Reiseleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung im Internet. In den Reiseleistungen enthalten sind Verpflegung, sofern angegeben, ausgenommen Trinkgelder.
Das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Preiserhöhungen sind dem Reisenden unter Angabe des Umfangs der Erhöhung und des Erhöhungsgrundes unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als fünf Prozent oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, die den Gesamtcharakter der Reise verändert, ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Nach der Erklärung über Preiserhöhungen oder Reiseänderungen durch das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin muss der Kunde die vorgenannten Rechte unverzüglich geltend machen.
4. Rücktritt durch den Kunden

Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin anstelle des weggefallenen Vergütungsanspruches Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und/oder Aufwendungen in Form einer angemessenen Entschädigung verlangen. Dies gilt ausdrücklich auch für einen Rücktritt vor Erhalt der Reisebestätigung.
Das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin kann den Ersatzanspruch in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn pauschalieren. Es steht dem Kunden jedoch frei, den Nachweis zu führen, dass dem YUPA Schamanisches Zentrum Berlin ein geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist.
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote!
Die Stornogebühren berechnen sich in der Regel pro Person in Prozenten des Reisepreises wie folgt:
20 % des Reisepreises bis zum 31. Tag vor Reisebeginn
40 % des Reisepreises ab dem 30. Tag vor Reisebeginn
50 % des Reisepreises ab dem 24. Tag vor Reisebeginn
60 % des Reisepreises ab dem 17. Tag vor Reisebeginn
80 % des Reisepreises ab dem 10. Tag vor Reisebeginn
90 % des Reisepreises ab 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise
Das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit das YUPA chamanisches Zentrum Berlin nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z. B. Reisepass oder notwendiger Visa oder aus einem anderen Grund, den der Reiseteilnehmer zu vertreten hat, nicht angetreten wird.

5. Umbuchung

Werden auf Wunsch des Kunden nach seiner Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung), kann YUPA Schamanisches Zentrum Berlin ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 50 € pro Buchung erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die weniger als vier Wochen vor Reiseantritt erfolgen, können – sofern die Erfüllung überhaupt möglich ist – nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. Ziffer 4. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, zu beweisen, dass geringere Kosten entstanden sind als mit dem Umbuchungsentgelt gefordert.
Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin. Das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin kann der Teilnahme einer Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften des In- oder Ziellandes entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten eine Pauschale in Höhe von 10 € zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern, wie bspw. Fluggesellschaften, entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, bemüht sich das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt bei unerheblichen Leistungen.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a.) Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b.) Bis zu 28 Tage vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise darauf hingewiesen wurde. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Außergewöhnliche Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, durch extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
gewissenhafte Reisevorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen mit Ausnahmen der unter Nr. 3 angegebenen möglichen Leistungsänderungen.
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

10. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schadendes Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird, oder b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden seines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.
Der Veranstalter haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.

11. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Unterlässt der Reisende diese Mitwirkungspflicht, entsteht kein Anspruch auf Minderung.

12. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften

Das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin steht dafür ein, Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten über Bestimmungen von Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften des Staates, in dem die Reise angeboten wird, sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Unterlagen, wenn der Kunde das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, besonders die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, außer wenn sie durch schuldhafte Falschinformation durch das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin bedingt sind.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Ansprüche gegen das YUPA Schamanisches Zentrum Berlin ist Berlin.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des Reisevertrages unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung oder des gesamten Vertrages zur Folge.


YUPA Schamanisches Zentrum Berlin
Grillparzerstr. 10
12163 Berlin

Stand August 2022